Studieren mit Kind

12. Mai 2020Allgemein

Studieren ist auch ohne Kind schon eine Herausforderung. Wer vor oder während dem Studium Nachwuchs bekommt, hat viele weitere Schwierigkeiten zu bewältigen.

Ein Kind zu haben bedeutet nicht, nicht studieren zu können. Auch eine Schwangerschaft ist kein Grund ein Studium abbrechen zu müssen. Ein Kind erfordert effizientes Zeitmanagement und ein hohes Maß an Selbstorganisation. Um Studierende in dieser Situation zu unterstützen gibt es zahlreiche Förderungen, einige davon möchte ich im Folgenden vorstellen.

Besonders finanziell ist es eine Herausforderung ein Kind großzuziehen. Für einen normalen Arbeitsalltag, Studium und Kind reichen 24 Stunden am Tag zumeist nicht aus. Damit Studierende mit Kind keine Existenzängste haben müssen und sich sowohl aufs Studium als auch auf die Kindeserziehung konzentrieren können gibt es das sogenannte Kinderbetreuungsgeld (KBG). Infos dazu findet man auf der Seite des Bundesministeriums für Familie und Jugend.

Kinderbetreuungsgeld

Mit der Familienbeihilfe sollen die durch das Kind enstehende Kosten ausgeglichen werden. Diese ist dabei unabhängig vom Einkommen und nimmt mit steigendem Alter des Kindes zu. Beantragt wird die Familienbeihilfe beim zuständigen Finanzamt und kann parallel zur eigenen bezogen werden. Grundsätzlich kann die Familienbeihilfe bis zum 24. Lebensjahr bezogen werden. Bei Müttern erhöht sich die Altersgrenze auf 25 Jahre.

Familienbeihilfe

Acht Wochen vor und mindestens acht Wochen nach der Geburt gilt für Mütter ein komplettes Beschäftigungsverbot (sog. Mutterschutzfrist). Um in dieser Zeit in keine finanzielle Notlage zu geraten kann man von der zuständigen Krankenkasse Wochengeld beantragt werden. Die Voraussetzung dafür ist, dass das Arbeitsverhältnis mindestens einen Tag vor oder nach der Anspruchsfrist besteht. Ausnahmen gibt es hier, wenn die Arbeitnehmerin während des Arbeitsverhältnisses schwanger wird und dieses Dienstverhältnis min. 3 Monate ununterbrochen gedauert hat. Die Höhe des Wochengeldes entspricht dem durchschnittlichen Nettoverdienst der letzten 3 Monate des Bezugs. Auch geringfügig Beschäftigte, die selbst versichert sind, sowie selbstständig erwerbstätige Frauen bzw. Bäuerinnen haben Anspruch auf Wochengeld.

Wochengeld

Um den Mehraufwand der Kinderbetreuung neben dem Studium zu erleichtern, gibt es eine Vielzahl staatlicher Unterstützungen, damit die Kinderbetreuung finanziert werden kann. Dennoch bedeutet studieren mit Kind eine erhebliche Mehrbelastung. Besonders in der Studienabschlussphase gibt es spezielle Stipendien die auf Studierende mit Kind ausgelegt sind, damit besonders auch in dieser Studienzeit die Kinderbetreuung gewährleistet ist. Förderungswürdige Studierende können zusätzlich einen Zuschuss zu den Kinderbetreuungskosten bekommen.

Kinderbetreuungskostenzuschuss

Insbesondere gibt es auch Information und Beratung der Österreichischen Hochschülerschaft.

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